Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote der ST-Haustechnik GmbH, Virchowstraße 7, 24536 Neumünster (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang („Alles aus einer Hand“)
(1) Der Auftragnehmer bietet Komplettleistungen im Bereich der Haustechnik an, insbesondere die Planung, Auslegung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpensystemen sowie die Übernahme des Förderservices.
(2) Die Planung und Auslegung der Wärmepumpensysteme erfolgt fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie VDI 4645.
(3) Soweit die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln (Förderservice) vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die ordnungsgemäße, den Richtlinien entsprechende Einreichung und Aufbereitung der Unterlagen. Eine Garantie für die tatsächliche Bewilligung oder Auszahlung durch die Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) kann nicht übernommen werden, da diese im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Anzahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils am Tag der Leistungsausführung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Besondere Zahlungsvereinbarung für Wärmepumpensysteme und Großkomponenten: Aufgrund der hohen Material- und Bereitstellungskosten ist der Auftragnehmer berechtigt, direkt nach Vertragsschluss und vor Beginn der Materialbestellung bzw. Ausführung eine Anzahlung in Höhe von 60 % der Brutto-Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Eingang dieser Anzahlung Materialbestellungen oder Ausführungsleistungen vorzunehmen.
(3) Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile des Werkes oder für weitere bereitgestellte Materialien zu verlangen (§ 632a BGB).
(4) Schluss- und Abschlagsrechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Auftraggeber in Verzug.
§ 5 Ausführung, Termine und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Vereinbarte Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „verbindlicher Fertigstellungstermin“ bestätigt wurden.
(2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt ungehindert begonnen und durchgeführt werden können. Dazu gehört insbesondere der freie, barrierefreie Zugang zur Baustelle (Aufstellorte der Innen- und Außeneinheiten der Wärmepumpe), die Bereitstellung erforderlicher Anschlüsse sowie das Vorhandensein von Baustrom und Wasser auf Kosten des Auftraggebers.
(3) Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Vorleistungen anderer Gewerke, verspätete Beibringung von Gebäudedaten, mangelnde Zugänglichkeit), verlängern die Ausführungsfristen entsprechend. Dadurch entstehende Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5a Kundendienst-, Wartungs- und Beratungstermine (Vergütung und Terminabsage)
(1) Kundendienst-, Service-, Reparatur- und Wartungseinsätze (einschließlich der Wartung von Wärmepumpen, Heizungs-, Warmwasser-, Sanitär- und Lüftungsanlagen) sind – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – kostenpflichtig. Vergütet werden die Anfahrt sowie die aufgewendete Arbeitszeit nach Aufwand bzw. nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers, zuzüglich verwendeten Materials und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf Wunsch nennt der Auftragnehmer die maßgeblichen Stunden- und Anfahrtssätze vor der Terminbestätigung.
(1a) Ein unverbindliches Erstberatungsgespräch, das der Ermittlung des Bedarfs und der Vorbereitung eines Angebots dient (z. B. zu einer neuen Wärmepumpe, einer Badsanierung oder einer Heizungsmodernisierung), ist kostenfrei. Dies gilt nicht für gesondert vereinbarte, über eine reine Angebotsberatung hinausgehende Leistungen (insbesondere technische Vor-Ort-Analysen, Messungen, Berechnungen oder Gutachten); diese werden nach Absatz 1 vergütet, worauf der Auftragnehmer vor Beauftragung hinweist.
(2) Über einen Online-Terminplaner oder auf anderem Weg vereinbarte Kundendienst-, Wartungs- und Beratungstermine sind verbindlich. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, ist dieser mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abzusagen oder zu verlegen. Für die Absage genügt die Textform (z. B. E-Mail an info@st-haustechnik.de oder telefonisch unter 04321 5399933).
(3) Sagt der Auftraggeber einen kostenpflichtigen Einsatz nach Absatz 1 nicht rechtzeitig im Sinne von Absatz 2 ab oder ist die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, am vereinbarten Termin nicht möglich (insbesondere vergebliche Anfahrt, weil niemand angetroffen wird oder der Zugang nicht gewährt wird), berechnet der Auftragnehmer zur Kompensation des Ausfalls pauschal eine Stunde Kundendienst nach dem jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für das kostenfreie Erstberatungsgespräch (Absatz 1a) fällt bei nicht rechtzeitiger Absage keine Vergütung an; der Auftraggeber wird gleichwohl um eine rechtzeitige Absage gebeten.
(4) Bei einer akuten Störungsmeldung wird kein fester Termin über den Terminplaner gebucht; hier meldet sich das Serviceteam zur individuellen Terminabstimmung. Die Absätze 1 und 3 gelten für den so abgestimmten Einsatz entsprechend.
§ 6 Abnahme und Inbetriebnahme
(1) Nach Fertigstellung der Montage und erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist (mindestens 12 Werktage) abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Anlage vorzeitig in Betrieb (z. B. zur Beheizung des Gebäudes während der Bauphase oder zur regulären Nutzung), gilt die Anlage nach Ablauf von 6 Werktagen der Nutzung als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Für Mängel des Werkes haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen und verbaute Neuwaren ein Jahr ab Abnahme. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (zwei Jahre; bei Bauwerken sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, fünf Jahre).
(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf fehlerhaften Angaben des Auftraggebers (z. B. falsche Angaben zur Gebäudeisolierung, Heizlast o. Ä., sofern nicht durch den Auftragnehmer geprüft) oder auf nachträglichen, unbefugten Eingriffen Dritter in die Anlagensteuerung beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten und eingebauten Materialien, Bauteilen und Geräten (insbesondere Wärmepumpen, Speicher, Regelungen) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Sachen des Auftraggebers zu.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 10 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ST-Haustechnik GmbH, Virchowstraße 7, 24536 Neumünster, Tel.: 04321 5399933, E-Mail: info@st-haustechnik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
ST-Haustechnik GmbH
Virchowstraße 7
24536 Neumünster
E-Mail: info@st-haustechnik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung (Pflichtangabe nach § 36 VSBG)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, zu finden unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(2) Die ST-Haustechnik GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht eingeschränkt werden.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Neumünster).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
