KfW-Heizungsförderung: Diese neuen Regeln gelten seit dem 21. Juli 2026
ST-Haustechnik · Stand: Juli 2026
Seit dem 21. Juli 2026 vergibt die KfW die Heizungsförderung nach neuen Regeln. Die wichtigste Nachricht für Hausbesitzer: Die Zuschüsse bleiben hoch, werden aber ab jetzt schrittweise gekürzt. Hier steht, was sich geändert hat und was das in Euro bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt bestehen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen wurde jedoch von 20 auf 16 Prozent gesenkt – und sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte. Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen. Neu ist ein gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, mit einem Zuschlag für Familien mit minderjährigen Kindern. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit wurden von 30.000 auf 28.000 Euro abgesenkt und sinken 2027 weiter.
Was bedeutet das in Euro?
Ein Rechenbeispiel aus unserer täglichen Praxis in Neumünster: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus kostet komplett installiert häufig rund 32.000 Euro. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus (zusammen 46 Prozent auf die förderfähigen Kosten) ergibt das aktuell einen Zuschuss von rund 12.900 Euro. Haushalte, die zusätzlich den Einkommensbonus erhalten, kommen deutlich höher, in der Spitze auf bis zu 70 Prozent.
Wer wartet, verliert Geld: Sinkt der Klima-Bonus im Februar 2027 auf 12 Prozent, schrumpft der Zuschuss im selben Beispiel um mehr als 1.100 Euro. Ein halbes Jahr später noch einmal.
Der neue Einkommensbonus: Für viele die größte Chance
Neu ist die soziale Staffelung: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis etwa 30.000 Euro erhalten den vollen Einkommensbonus von 40 Prozent, darüber gelten abgestufte Sätze; für jedes minderjährige Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze nach oben. Interessant ist das vor allem für Eigentümer mit abbezahltem Haus und überschaubarer Rente. Viele davon dachten bisher, eine Wärmepumpe sei für sie unbezahlbar. Gerade für diese Haushalte lohnt sich das Nachrechnen jetzt.
Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?
Erstens: Prüfen lassen, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist – im Bestand geht das häufiger als gedacht, oft mit den vorhandenen Heizkörpern. Zweitens: den persönlichen Förderanspruch berechnen lassen, denn der hängt jetzt stark von Einkommen und Haushaltssituation ab. Drittens: nicht auf bessere Zeiten warten. Die Kürzungen sind beschlossen und terminiert.
Wichtig zu wissen: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und setzt einen Vertrag mit einem Fachbetrieb voraus. Wir übernehmen die komplette Antragsstellung für unsere Kunden, von der Heizlastberechnung bis zum Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung seit dem 21.07.2026? 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (beim Austausch alter Öl-/Gasheizungen), dazu je nach Haushaltseinkommen bis zu 40 % Einkommensbonus. Die Boni sind insgesamt gedeckelt; förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.
- Sinkt die Förderung wirklich weiter? Ja. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 planmäßig alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, auch die förderfähigen Kosten werden weiter abgesenkt.
- Wer bekommt den neuen Einkommensbonus? Haushalte mit niedrigem und mittlerem zu versteuernden Einkommen, gestaffelt bis ca. 50.000 € Jahreseinkommen; Familien mit minderjährigen Kindern profitieren von einer erhöhten Einkommensgrenze.
- Muss ich den Antrag selbst stellen? Nein. Als Fachbetrieb übernehmen wir die komplette Antragsabwicklung bei der KfW für Sie – inklusive aller Nachweise.
