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Wärmepumpen-Förderung 2026: bis zu 80 % Zuschuss richtig nutzen

ST-Haustechnik · Stand: Juli 2026

Die staatliche Förderung ist der größte Kostenhebel beim Heizungstausch. Richtig kombiniert übernimmt der Staat bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Hier erklären wir, wie sich der Zuschuss zusammensetzt, wie der Antrag läuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

So setzt sich die Förderung zusammen

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, „Heizungsförderung“ der KfW). Der Zuschuss besteht aus mehreren Bausteinen, die sich addieren lassen:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für alle Antragsberechtigten.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +16 %, wenn Sie als selbstnutzende Eigentümer eine funktionierende alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen (je nach Alter der Anlage).
  • Einkommens-Bonus: bis zu +40 %, einkommensabhängig gestaffelt, für selbstnutzende Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Jahreseinkommen.
  • Gedeckelt ist die Summe bei 80 %. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 € – der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €.

Wichtig: Konditionen ändern sich

Über die Höhe der Wärmepumpen-Förderung wird politisch immer wieder neu verhandelt, zuletzt wurde öffentlich über Kürzungen diskutiert. Verlässlich bleibt trotzdem zweierlei: Für Ihren Antrag gilt der Stand zum Zeitpunkt der Zusage. Und weil niemand die künftigen Sätze garantieren kann, lohnt es sich, nicht ewig zu warten, wenn der Heizungstausch ohnehin ansteht.

Wir prüfen die aktuellen Konditionen bei jedem Projekt tagesaktuell und rechnen Ihnen im Angebot konkret vor, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.

So läuft der Antrag

Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt. Grundlage ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der eine aufschiebende Bedingung enthält – der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage da ist. Dazu kommt eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die wir gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten erstellen.

Klingt nach Papierkram? Ist es auch – deshalb übernehmen wir das als Förderservice komplett: von der BzA über den KfW-Antrag bis zum Verwendungsnachweis nach der Montage.

Häufige Förder-Fehler

  • Zu früh beauftragt: Wer den Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt oder vor der Zusage mit dem Einbau beginnt, verliert den Anspruch.
  • Boni verschenkt: Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt den Austausch einer alten fossilen Heizung voraus – wer die Altanlage vorschnell anders entsorgt oder falsch deklariert, lässt 16 % liegen.
  • Falsche Anlagenwahl: Nur Wärmepumpen mit nachgewiesener Effizienz sind förderfähig. Eine korrekt nach VDI 4645 ausgelegte Anlage erfüllt die Anforderungen – ein Schnäppchen-Gerät aus dem Internet oft nicht.