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Wärmepumpen-Förderung: So sichern Sie sich bis zu 70 % Zuschuss

ST-Haustechnik · Stand: Juli 2026

Die staatliche Förderung ist der größte Kostenhebel beim Heizungstausch – richtig kombiniert übernimmt der Staat bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Hier erklären wir, wie sich der Zuschuss zusammensetzt, wie der Antrag läuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

So setzt sich die Förderung zusammen

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, „Heizungsförderung“ der KfW). Der Zuschuss besteht aus mehreren Bausteinen, die sich addieren lassen:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für alle Antragsberechtigten.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 %, wenn Sie als selbstnutzende Eigentümer eine funktionierende alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen (je nach Alter der Anlage).
  • Einkommens-Bonus: +30 % für selbstnutzende Haushalte mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.
  • Effizienz-Bonus: +5 % z. B. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme als Wärmequelle.
  • Gedeckelt ist die Summe bei 70 %. Förderfähig sind im Einfamilienhaus bis zu 30.000 € – der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 €.

Wichtig: Konditionen ändern sich

Über die Höhe der Wärmepumpen-Förderung wird politisch immer wieder neu verhandelt – zuletzt wurde öffentlich über Kürzungen diskutiert. Was heute gilt, kann morgen anders aussehen. Zwei Dinge bleiben aber verlässlich: Erstens gilt für Ihren Antrag der Stand zum Zeitpunkt der Zusage. Zweitens lohnt es sich deshalb, nicht ewig zu warten, wenn der Heizungstausch ohnehin ansteht.

Wir prüfen die aktuellen Konditionen bei jedem Projekt tagesaktuell und rechnen Ihnen im Angebot konkret vor, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.

So läuft der Antrag

Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt. Grundlage ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der eine aufschiebende Bedingung enthält – der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage da ist. Dazu kommt eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die wir gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten erstellen.

Klingt nach Papierkram? Ist es auch – deshalb übernehmen wir das als Förderservice komplett: von der BzA über den KfW-Antrag bis zum Verwendungsnachweis nach der Montage.

Die drei häufigsten Förder-Fehler

  • Zu früh beauftragt: Wer den Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt oder vor der Zusage mit dem Einbau beginnt, verliert den Anspruch.
  • Boni verschenkt: Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt den Austausch einer alten fossilen Heizung voraus – wer die Altanlage vorschnell anders entsorgt oder falsch deklariert, lässt 20 % liegen.
  • Falsche Anlagenwahl: Nur Wärmepumpen mit nachgewiesener Effizienz sind förderfähig. Eine korrekt nach VDI 4645 ausgelegte Anlage erfüllt die Anforderungen – ein Schnäppchen-Gerät aus dem Internet oft nicht.